Erleichterung für Wohnungsbau: Neuer Landesentwicklungsplan beschlossen

Nordrhein-Westfalen hat einen neuen Landesentwicklungsplan. Die Landesregierung will mit der Überarbeitung den Kommunen bessere Möglichkeiten geben, Bauland für Wohnungsbau auszuweisen und Arbeitgeber am Ort zu halten. Das soll den Zuzug in die Großstädte reduzieren und den Neubau von Wohnraum erleichtern, wo er nötig ist. Haus & Grund Rheinland Westfalen begrüßt die Reform.

Nordrhein-Westfalen hat einen neuen Landesentwicklungsplan. Die Landesregierung will mit der Überarbeitung den Kommunen bessere Möglichkeiten geben, Bauland für Wohnungsbau auszuweisen und Arbeitgeber am Ort zu halten. Das soll den Zuzug in die Großstädte reduzieren und den Neubau von Wohnraum erleichtern, wo er nötig ist. Haus & Grund Rheinland Westfalen begrüßt die Reform.

Düsseldorf. Der NRW-Landtag hat am Freitag (15. Juli 2019) mit den Stimmen von CDU und FDP den neuen Landesentwicklungsplan (LEP) beschlossen. Die Reform soll es Kommunen erleichtern, Freiflächen als Bauland für Wohnungsbau auszuweisen. Im Zuge dessen entfällt die umstrittene 5-Hektar-Regel. Die rot-grüne Vorgängerregierung hatte im LEP festgelegt, dass Siedlungs- und Verkehrsflächen in NRW bis 2020 um nicht mehr als 5 Hektar pro Tag wachsen dürfen.

Diese Regelung hatte einen bremsenden Effekt auf die Ausweisung von Bauland für den dringend benötigten Wohnungsbau. Zugleich ging die starre Regelung deutlich über die Nachhaltigkeitsziele des Bundes hinaus, die eine Begrenzung des Flächenverbrauchs auf 30 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 vorsehen. Dieses Ziel möchte die Landesregierung nun auch ohne die starre 5-Hektar-Grenze erreichen.

Ausgleich zwischen Flächensparsamkeit und Baulandknappheit angestrebt

„Dazu wird die Landesregierung unter Federführung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz adäquate Maßnahmen zur Flächensparsamkeit entwickeln“, schreibt das für den Landesentwicklungsplan federführende Wirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung. Die Landesregierung strebt mit dem neuen Ansatz also einen Ausgleich zwischen Flächensparsamkeit und dem erforderlichen Maß an Neubau an.

Eine erleichterte Bereitstellung von Gewerbeflächen soll zugleich die Erweiterung bestehender Betriebe ermöglichen. Kommunen soll es damit leichter fallen, wichtige Arbeitgeber am Ort zu halten. Vorhandene Arbeitsplätze helfen dabei, das Leben im ländlichen Raum attraktiv zu erhalten und eine zunehmende Abwanderung von Einwohnern in die Ballungsräume zu vermeiden.

Anwohner besser vor Windkraftanlagen geschützt

„Damit wird einer weiteren Anspannung der Lage auf den großstädtischen Wohnungsmärkten entgegengewirkt. Zugleich wird der Wert von Immobilien auf dem Land erhalten“, lobt Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Ebenfalls vor allem für den ländlichen Raum von Bedeutung: Die Einwohner sind künftig besser vor Schall und Schattenschlag von Windkraftanlagen geschützt. Der neue LEP schreibt für Windräder einen Mindestabstand von 1.500 Metern zur Wohnbebauung vor.

Der Landesentwicklungsplan ist Grundlage der Raumplanung in NRW insgesamt. Er regelt beispielsweise, wo zukünftig Wohnsiedlungen oder Gewerbegebiete entstehen können – aber eben auch Fragen wie der Abstand von Windkraftanlagen zu Wohnhäusern sind im LEP geregelt. Wie berichtet ist die Grundstücksknappheit ein zentraler Grund für den nicht ausreichenden Wohnungsbau in Teilen von NRW. Amaya zeigt sich insofern zufrieden mit den Änderungen am LEP: „Wir begrüßen die Anpassungen am Landesentwicklungsplan. Damit können nun dringend benötigte Flächen für Wohnungsbau bereitgestellt werden.“

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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