Gewerbemieten: Haus & Grund warnt vor Missbrauch

Der Bund möchte auf Drängen der SPD vom Lockdown betroffenen Gewerbemietern erlauben, Mietsenkungen auszuhandeln. Dabei soll es keine Rolle spielen, ob wirklich Mindereinnahmen wegen der Pandemie vorliegen, ob das Unternehmen staatliche Hilfen bekommt oder ob der Vermieter vor dem Ruin steht. „Staatliche Hilfen vor Mietsenkungen“, fordert deswegen Haus & Grund.

Der Bund möchte auf Drängen der SPD vom Lockdown betroffenen Gewerbemietern erlauben, Mietsenkungen auszuhandeln. Dabei soll es keine Rolle spielen, ob wirklich Mindereinnahmen wegen der Pandemie vorliegen, ob das Unternehmen staatliche Hilfen bekommt oder ob der Vermieter vor dem Ruin steht. „Staatliche Hilfen vor Mietsenkungen“, fordert deswegen Haus & Grund.

Berlin. Ein Neuverhandeln von Gewerbemieten darf nur erleichtert werden, wenn tatsächlich coronabedingte Einnahmeverluste vorliegen, staatliche Hilfen in Anspruch genommen werden und diese die Mieten nicht abdecken. So kommentierte der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland entsprechende Pläne der Bundesregierung.

„Der Frühjahrslockdown hat gezeigt, dass private Vermieter mit ihren Gewerbemietern Verhandlungslösungen suchen und finden“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke. Das Frühjahr habe aber ebenso gezeigt, dass insbesondere große, solvente Unternehmen offene Regelungen missbrauchen.

„Wenn der Staat die Mietkosten für Unternehmen fast gänzlich übernimmt, machen Nachverhandlungen keinen Sinn. Das gilt auch, wenn sich Unternehmen gar nicht um staatliche Hilfen bemühen. „Die wirtschaftlichen Lasten der Pandemie dürfen nicht bei den privaten Kleinvermietern abgeladen werden“. Häufig sind auch sie in ihrem Hauptberuf, beispielsweise als Friseur oder Gastronom, von coronabedingten Einschränkungen betroffen, die existenzgefährdend sind.

Hintergrund: Die Bundesregierung möchte den § 313 BGB ändern. Für Gewerbemietverhältnisse, die von staatlichen Corona-Maßnahmen betroffen sind, soll künftig gesetzlich vermutet werden, dass die Beschränkungen eine Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit hätten Gewerbemieter eher einen Grund, die Miete neu zu verhandeln.

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