Grunderwerbsteuer in NRW: Haus & Grund begrüßt Entlastungsplan

Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP haben kurzfristig noch einen Änderungsantrag in die Haushaltsberatungen des NRW-Landtags eingebracht: Demnach sollen 400 Millionen Euro im Jahr 2022 bereitstehen, um Immobilienkäufer bei der Grunderwerbsteuer zu entlasten. Der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland Westfalen begrüßt das Vorhaben.

Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP haben kurzfristig noch einen Änderungsantrag in die Haushaltsberatungen des NRW-Landtags eingebracht: Demnach sollen 400 Millionen Euro im Jahr 2022 bereitstehen, um Immobilienkäufer bei der Grunderwerbsteuer zu entlasten. Der Eigentümerverband Haus & Grund Rheinland Westfalen begrüßt das Vorhaben.

Düsseldorf. „Wir freuen uns, dass die NRW-Landesregierung im kommenden Jahr 400 Millionen Euro in die Hand nehmen möchte, um Menschen im Land den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern“, sagt Konrad Adenauer, Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen. „NRW gehört zu den Bundesländern, die mit 6,5 Prozent den höchsten Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer verlangen. Für ein 350.000 Euro teures Einfamilienhaus macht das 22.750 Euro Steuern. Gerade junge Familien können sich das kaum noch leisten.“

Haus & Grund mahnt deshalb schon seit Jahren Entlastungen bei der Grunderwerbsteuer an. Eigentlich wollte die Landesregierung Freibeträge für Familien schaffen, doch das Bundesrecht erlaubt das bislang nicht. Die neue Bundesregierung schafft diese Möglichkeit wohl erst für das Jahr 2023. „Es ist gut, dass das Land so lange nicht mehr abwarten will und sofort für Entlastung sorgt“, findet Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen.

Laut Medienberichten soll die Entlastung über ein Förderprogramm erfolgen, das bis März verabschiedet wird und rückwirkend zum 1. Januar greifen soll. Familien, Paare und Einzelpersonen sollen in unterschiedlicher Höhe von der Steuer entlastet werden. „Endscheidend ist, wie die Förderung konkret funktionieren soll. Sinnvoll wäre ein reiner Zuschuss und nicht nur ein zinsgünstiges Darlehen“, stellt Amaya fest.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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